FAQ zu Open Access

Werden Publikationen von Anfang an frei zugänglich online bereitgestellt, wird vom goldenen Weg zum Open Access gesprochen. Dies geschieht in der Regel bei Zeitschriftenaufsätzen durch die Publikation in einer Open-Access-Zeitschrift und bei einer Monographie (oder Sammelbandbeiträgen) durch die Publikation in einem Open-Access-Verlag. In vielen Fällen ist eine Publikationsgebühr durch die Autor*innen zu entrichten, bei Zeitschriften eine sogenannte Article Processing Charge (APC) und bei Büchern eine sogenannte Book Processing Charge (BPC). Autor*innen übertragen dem Verlag – im Unterschied zum traditionellen Modell – nur ein einfaches Nutzungsrecht. Die Publikation erfolgt zumeist unter einer Creative-Commons-Lizenz, die die Nutzungsrechte eindeutig regelt.

Hierunter wird die zusätzliche Veröffentlichung (Zweit- oder Parallelveröffentlichung) einer bereits in einem Verlag erschienenen wissenschaftlichen Arbeit verstanden, z. B. in einem institutionellen oder disziplinspezifischen Open-Access-Repositorium, um ihre freie Zugänglichkeit zu gewährleisten. Qualitätsgeprüfte Repositorien sind im Directory of Open Access Repositories (OpenDOAR) eingetragen. Die Publikation ist für Autor*innen kostenfrei. Da diese bei der Erstveröffentlichung das ausschließliche Nutzungsrecht an den Verlag abgetreten haben (Copyright Transfer Agreement), bestimmt der Verlag, wann und welche Version (Pre- oder Postprint) der Arbeit ein weiteres Mal von ihnen veröffentlicht werden darf. Die Bestimmungen (self-archiving policy) des jeweiligen Verlages sind im Vertragstext, auf den Webseiten oder in der SHERPA/RoMEO-Datenbank zu finden. Davon unberührt bleibt das gesetzliche Zweitveröffentlichungrecht (§ 38 Absatz 4 UrhG).

Die Zweitveröffentlichung kann in den meisten Fällen nicht mehr unter einer freien Lizenz erfolgen, die Nutzung ist dann nur im Rahmen des Urheberrechtsgesetzes gestattet.

Reine (auch genuine oder originäre) Open-Access-Zeitschriften enthalten ausschließlich Open-Access-Artikel. Diese Zeitschriften finanzieren sich oftmals durch Artikelbearbeitungsgebühren (Article Processing Charges – APC), es gibt aber auch eine große Zahl – meist von wissenschaftlichen Gesellschaften oder Institutionen getragener – Open-Access-Zeitschriften, in denen eine Publikation kostenfrei ist. Qualitätsgeprüfte Open-Access-Zeitschriften sind im Directory of Open Access Journals (DOAJ) gelistet.

Als hybride (Open-Access-)Zeitschriften werden traditionelle, subskriptionsbasierte Zeitschriften bezeichnet, in denen Aufsätze optional gegen Zahlung einer Publikationsgebühr im Open Access publiziert werden können. In diesen Zeitschriften finden sich also einzelne frei zugängliche Artikel neben Artikeln, auf die nur Abonnenten zugreifen können. Diese Option, die mittlerweile die Mehrzahl der traditionellen Wissenschaftsverlage anbietet, wird kritisch gesehen, da es faktisch zu Doppelzahlungen (Publikations- und Subskriptionsgebühren) an die Verlage führt (double dipping).

Dubiose Verlage (auch als Raubverlage oder engl. Predatory Publishers bezeichnet) sind ein relativ neues Phänomen auf dem Publikationsmarkt. Die von diesen Verlagen herausgegebenen Zeitschriften erwecken nur den Anschein wissenschaftliche Qualitätsstandards (wie das Peer-Review-Verfahren) zu erfüllen. Beiträge werden oftmals inhaltlich ungeprüft veröffentlicht.

Hinweise, an denen Predatory Publisher erkannt werden können, hat die Zentralbibliothek des Forschungszentrums Jülich in einer Checkliste zusammengestellt. Empfehlenswert sind auch die Informationen der Initiative „Think. Check. Submit“.

Weitere Infos über #unibibwuppertal: