Verlängerung der Leihfrist von ausgeliehenen Medien

Die Leihfrist beträgt 30 Tage. Die Frist kann im Bibliothekskonto verlängert werden, wenn keine Vormerkung vorliegt und die maximale Ausleihdauer von 12 Monaten noch nicht erreicht ist.

Über den Ablauf der Leihfrist werden Sie 10 Tage vorher durch die Bibliothek per E-Mail informiert. Es empfiehlt sich, die Verlängerung möglichst frühzeitig vorzunehmen, um ein Überschreiten der Leihfrist zu vermeiden. Die Anzahl der Verlängerungen innerhalb der maximalen Ausleihdauer von 12 Monaten ist unbegrenzt.

Die Verlängerung kann als Einzel- oder Kontoverlängerung vorgenommen werden. Kontrollieren Sie bitte im Anschluss an die Verlängerung die neuen Fälligkeitsdaten.

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