Zweitveröffentlichung

Zweitveröffentlichung Ihrer bereits in einem Verlag publizierten Forschungsarbeiten

Nicht immer können Forschende den goldenen Weg zu Open Access nutzen, d. h. ihre Publikationen von Beginn an frei im Internet zugänglich machen. Die meisten Verlage erlauben ihren Autor*innen nach Ablauf einer Embargofrist die nicht-kommerzielle parallele Veröffentlichung auf ihrer Homepage, in sozialen Netzwerken oder in einem Repositorium ihrer Wahl.

Neben der Embargofrist gibt es einige Voraussetzungen zu beachten: So ist es zumeist gestattet, die Postprint-Version (die akzeptierte Manuskriptversion nach Begutachtung, auch als „author accepted manuscript“ bezeichnet), nicht aber die Verlagsversion (auch als „publisher’s version“ oder „recorded version“ bezeichnet) für die Zweitveröffentlichung zu verwenden. Eine erste Orientierung, was welche Verlage erlauben, bietet die SHERPA/RoMEO-Liste. Von den Verlagsvereinbarungen unberührt gilt das gesetzliche Zweitveröffentlichungsrecht (§ 38 Absatz 4 UrhG). Hinzu kommen Rechte, die im Rahmen von Allianz- und Nationallizenzen für Autor*innen der teilnehmenden Einrichtungen verhandelt wurden.

Unser Service

Gerne prüfen wir für Angehörige der Bergischen Universität die Option einer Zweitveröffentlichung ihrer Forschungsarbeiten auf dem Hochschulschriftenserver.

Weitere Infos über #unibibwuppertal: